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A- 9560 Feldkirchen, Kirchgasse 36, Tel. +43 (0) 4276/2166-0 ©2012

Pfarrgemeinderatswahl 2012
Herzlich Willkommen auf der Informationsseite der Pfarrverband Feldkirchen zur Pfarrgemeinde-ratswahl 2012. Auf dieser Seite finden Sie alle relevanten Informationen zur Wahl, die Liste der Kandidaten (ab Ende Februar) sowie natürlich das Wahlergebnis (am 18. März 2012, voraussichtlich ab ca. 20:00 Uhr)
Der eigentliche Wahltag ist der 18. März 2012. Wann Sie tatsächlich Ihre Stimme abgeben können, finden Sie etwas weiter unten auf dieser Seite.
Die Wahl steht unter dem Motto "Gut, dass es die Pfarre gibt". Einen Leitartikel zur Wahl finden Sie in der Ausgabe Dezember2011/Jänner 2012 und Februar 2012.
Weitere Informationen zur Arbeit des Pfarrgemeinderats, seinen Aufgaben und Verantwortungen finden Sie unter http://www.pgr.at/
Ansprechpartner
Als Ansprechpartner für die Pfarrgemeinderatswahl 2012 steht Ihnen der Wahlvorstand zur Verfügung. Der Wahlvorstand ist für die ordnungsgemäße Abwicklung der Wahl entsprechend der Wahlordnung verantwortlich.
Mitglieder der Wahlvorstände:
Wahlvorstand Feldkirchen:
Wahlvorstand St. Ulrich:
Gerhard Blasge (Vorstand)
Barbara Rauter (stellvertretende Vorständin)
Gerhard Wernig
(Beisitzer)
Gerd Robatsch (Beisitzer)
Norbert Wohlgemuth (Schriftführer)
Wahlvorstand Radweg:
Andreas Fugger (Vorstand)
Brigitte Lutschaunig (Beisitzer)
August Strießnig (Beisitzer)
Karl Rauter (Schriftführer)
Wahlvorstand in Tiffen:
Thomas Rindler (Vorstand)
Sabine Rindler (Beisitzer)
Heidi Obersteiner (Beisitzer)
Hanni Geson (Beisitzer)
Andrea Steinacher (Schriftführerin)
Erreichbarkeit des Wahlvorstandes
Folgende Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme mit dem Wahlvorstand stehen Ihnen zur Verfügung:
Email: pf.feldkirchen@utanet.at
Per Post: Pfarre Feldkirchen
Wahlvorstand
Kirchgasse
36
9560 Feldkirchen
Telefonisch: Bitte hinterlassen Sie uns eine Nachricht in der Pfarrkanzlei unter 04276 / 21660. Wir werden uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.
Informationen zur Wahl
Hier finden Sie alle relevanten Informationen rund um die Wahl:
Wahlberechtigung
Aktiv wahlberechtigt sind alle Katholiken, die
am diözesanen Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben oder das Sakrament der Firmung empfangen haben
am Wahltag einen Wohnsitz im Pfarrgebiet haben bzw. regelmäßig am Leben der Pfarrgemeinde teilnehmen.
Kinder vor Erreichung der Wahlberechtigung haben eine halbe Stimme. Das Stimmrecht
wird von den erziehungsberechtigten Eltern ausgeübt. Beide erziehungsberechtigten
Eltern entscheiden, wer das Stimmrecht für die Kinder ausübt. Für dieses Wahlrecht
gibt es eigene Kinderstimmzettel. Diese sind in der Pfarrkanzlei erhältlich!
Passiv wahlberechtigt sind wahlberechtigte Katholiken, die
am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben,
im Gebiet der Pfarre einen Wohnsitz haben oder, außerhalb wohnend, in der Pfarrgemeinde mitleben,
sich zur Glaubenslehre und Ordnung der Kirche bekennen,
das Sakrament der Firmung empfangen haben,
ihrer Verpflichtung zur Zahlung des Kirchenbeitrags nachkommen und
bereit sind, Aufgaben und Pflichten im PGR zu erfüllen.
Die Kandidatur ist bis spätestens 5. Februar 2012 dem Wahlvorstand bekannt zu geben
und mit der ausgefüllten und unterschriebenen Einverständniserklärung sowei dem ausgefüllten
Fragebogen zu bestätigen.
>> Download der Einverständniserklärung
>> Download des Fragebogen für Kandidaten
Anzahl der zu wählenden Pfarrgemeinderäte
Laut Beschluss der amtierenden Pfarrgemeinderäte wurden Wahlmodelle für Urwahl in St. Ulrich und Namenslisten mit Ergänzungsmöglichkeit in den Pfarren Feldkirchen, Radweg und Tiffen beschlossen. Die Anzahl der zu wählenden Pfarrgemeinderäte sind für St. Ulrich 8, Radweg und Tiffen 8 und Feldkirchen 12 Personen. Die Namenslisten (außer St. Ulrich) werden Anfang März in den einzelnen Pfarren ausgehängt sein. Die zur Wahl stehenden Kandidatinnen und Kandidaten sind den Aushängen zu entnehmen. Im Rahmen der Wahl dürfen von jeder Wählerin und jedem Wähler die maximal zur Verfügung stehenden Personen gewählt werden.
Briefwahl
Auch bei der kommenden Wahl wird es wieder möglich sein, mittels Briefwahl abzustimmen. Zu diesem Zweck wird in der Ausgabe des FeldkirchenBoten im März 2012, Stimmzettel und Briefwahlkuverts beigefügt sein. Diese sind bis spätestens 16. März an das Pfarramt in Feldkirchen mittels beiliegendem Wahlbriefkuvert zu senden oder persönlich in der Pfarrkanzlei abzugeben.
Wahllokal
Das Wahllokal für die kommende Pfarrgemeinderatswahl wird in den Pfarren Radweg und Tiffen im jeweiligen Pfarrhof der einzelnen Pfarren sein, in St. Ulrich die Volksschule und in Feldkirchen das Jugendzentrum ARCHE, im alten Pfarrhof sein.
Wahlzeiten
Bei der Pfarrgemeinderatswahl 2012 haben Sie an folgenden Tagen die Möglichkeit, Ihre Stimme abzugeben:
St. Ulrich
Sonntag, 18.3., 8.30 - 9.30 Uhr Kirche St. Ulrich; 9.30 – 12.00 Uhr Volksschule St. Ulrich
Radweg:
Sonntag, 18.3., 9.30 Uhr bis 12.00 Pfarrhof Radweg
Feldkirchen:
Samstag, 17. März von 17.30 Uhr bis 19.30 Uhr
Sonntag, 18. März von 7 bis 14 Uhr, von 18 bis 19:30 Uhr
Wahlakt
Die Abgabe des Stimmzettels hat grundsätzlich persönlich vor der Wahlkommission zu erfolgen (ausgenommen Briefwahl). Jede stimmberechtigte Person erhält einen Stimmzettel. Erziehungsberechtigte erhalten darüber hinaus einen Kinder-stimmzettel für noch nicht wahlberechtigte Kinder. Für die Führung der Wählerliste hat jede Wählerin und jeder Wähler seinen Namen, sein Geburtsdatum sowie seine Anschrift bekannt zu geben. Beachten Sie bitte, dass Sie bei einer Änderung des Wohnsitzes, diesen in der Kirchenbeitragsstelle bekannt geben.
Der Wähler bzw. die Wählerin kreuzt auf dem Stimmzettel höchstens so viele Namen an, als Mitglieder des Pfarrgemeinderates zu wählen sind. Wird mehr als diese Anzahl an Namen angekreuzt, oder aufgeschrieben ist der Stimmzettel ungültig. Jede sonstige Veränderung des Stimmzettels (mit Ausnahme des Ankreuzens der vorgesehenen Felder) führt ebenfalls dazu, dass der Stimmzettel ungültig ist.
Wahlergebnis
Die Auszählung beginnt sofort nach Schließen des Wahllokales. Das Wahlergebnis wird am nächsten Tag nach Abschluss der Auszählung auf der Homepage der Pfarre Feldkirchen, in der Woche nach der Wahl durch Aushang sowie an dem, dem Wahltag folgenden Sonntag durch Verlautbarung bei allen Messen veröffentlicht. Nach Ende der Einspruchsfrist lädt der Pfarrer zur beratenden Sitzung ein, danach folgt die konstituierende Sitzung des neuen Pfarrgemeinderats.
Wahleinspruch
Jeder Wahlberechtigte kann gegen das Wahlergebnis bis längstens zwei Wochen nach dem offiziellen Wahltag schriftlich beim Wahlvorstand der Pfarre Einspruch erheben.



