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Pfarrverband Feldkirchen

Unsere Pfarrgemeinderäte im Pfarrverband

Quelle: www.kath-kirche-kaernten.at

 

Aufgaben des Pfarrgemeinderates   

Pfarrgemeindeordnung der Diözese Gurk §2

„Der Pfarrgemeinderat ist jenes Kollegium der Pfarre, das zusammen mit dem Pfarrvorsteher für die Seelsorge verantwortlich ist, sie mitträgt und Fragen des pfarrlichen Lebens entscheidet.“   

 

1. Zeitgemäßes Seelsorgekonzept
Der PGR unterstützt den Pfarrvorsteher dabei, ein der Zeit und den Menschen gemässes Programm für die Seelsorge zu entwickeln.
Jede/r mit seinen/ihren Fähigkeiten und Kompetenzen.

2. Zusammenleben in Toleranz
Der PGR bemüht sich um die Verständigung und das Zusammenleben aller Menschen gemäss dem Evangelium. Er fördert den Dialog zwischen den Volksgruppen, zwischen den Geschlechtern und mit den anderen christlichen Kirchen.
   

3. Orientierung am Evangelium
Grundlage für das Zusammenleben in der Pfarre und für die Arbeit im Pfarrgemeinderat ist die Botschaft des Evangeliums – Gottesliebe und Nächstenliebe.
 

4. Sorge für die Grundaufträge
Der PGR sorgt sich um die Umsetzung der vier Grundvollzüge:
Gottesdienst: zeitgemässe Gottesdienstformen und Formen des Gebetes
Dienst am Nächsten: sozialer Einsatz für die Benachteiligten der Gemeinde
Verkündigungsdienst: Weitergabe des Glaubens in Bildung, Sakramenten und Öffentlichkeitsarbeit.
Dienst an der Gemeinschaft: Förderung des Zusammenlebens in Toleranz
Dazu ernennt er jeweils eine/n Grundbeauftragte/n, der/die gemeinsam mit anderen Sorge dafür trägt, dass dieser Grundvollzug zeitgemäss, evangeliumsgemäss und als Dienst an den Menschen vollzogen wird.
 

5. Kommunikation
Der PGR bemüht sich um Information, Meinungsbildung und Austausch von Erfahrungen. Dies geschieht durch verschiedene Bildungsveranstaltungen und Austauschrunden. Weiters soll der PGR Pfarrversammlungen abhalten, wo er über seine Tätigkeit berichtet und wichtige Anliegen der Pfarre klärt.
 

6. Weiterbildung
Durch Weiterbildung und religiöse Vertiefung stärken die Pfarrgemeinderäte die Kompetenz für ihre Arbeit.
 

7. Finanzverwaltung
Innerhalb des PGR führt der Ausschuss für Verwaltung und Finanzen lt. PGO die Vermögens- und Finanzverwaltung der Pfarrgemeinde. Das Geld dient der Unterstützung der pfarrlichen Seelsorge.  

   

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Der Fedkirchner Pfarrverband besteht aus 4 Pfarren (Feldkirchen, Radweg, St. Ulrich und Tiffen) die durch einen eigenen Pfarrgemeinderat dem Pfarrvorsteher mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Pfarrgemeinderat Feldkirchen

Pfarrgemeinderat St. Ulrich

Pfarrgemeinderat Radweg

Pfarrgemeinderat Tiffen